Baurecht

Stand 11.07.2012

Arbeiter bei Baumfällarbeiten verletzt – Gericht verurteilt Vorarbeiter

Ein Bauunternehmen erhielt den Auftrag ein Grundstück frei zu räumen. Zusätzlich zum Abriss des Gebäudes sollten die Firma auch einige große Bäume fällen. Der Vorarbeiter wies zwei Arbeiter an, die Bäume zu fällen. Diese besaßen jedoch keine Erfahrung mit derartigen Arbeiten. Anschließend verließ der Vorarbeiter das Grundstück. Beim Fällen der Bäume verletzten sich zwei Arbeiter schwer.

Der Vorarbeiter wurde daraufhin vom Oberlandesgericht Oldenburg zum Ersatz des Schadens und zu Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von über 90.000 Euro verurteilt. Das Gericht meinte, dass der Vorarbeiter für die gefährlichen Fällarbeiten fachkundige Arbeiter hätte auswählen müssen. Zumindest hätte er den beauftragten Arbeitern entsprechende Anweisungen geben und das Fällen der Bäume überwachen müssen.

Urteil des OLG Oldenburg vom 24.02.2011
1 U 33/10
UV-Recht Aktuell 2011, 453