Streitigkeiten während eines Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung belasten oftmals sowohl die emotionale als auch die finanzielle Seite der Parteien.
Sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht liegt der Schwerpunkt auf Vermieterseite in der Sorge um das Eigentum und die damit verbundenen finanziellen Belastungen. Auf Mieterseite hingegen liegen die Interessen in der Wahrung und Erhalt der Wohnung als Lebensmittelpunkt oder im gewerblichen Bereich in der Sorge um die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Aufgrund der stetig neuen Rechtsprechung im Mietrecht kann durch eine anwaltliche Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages die Grundlage für ein gutes Mietverhältnis gelegt, die eigenen Bedürfnisse gesichert und oftmals langwierige Auseinandersetzungen vermieden werden.
Hierbei stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie und Ihr Mietverhältnis, so insbesondere in den Bereichen Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Mietminderungen, Mieterhöhungen oder der Beendigung des Mietverhältnisses kompetent zur Seite.
In Absprache mit unseren Mandanten erarbeiten wir von Anfang an geeigneten Konfliktlösungen um diese sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch bei der Vertretung vor Gericht zielgerichtet zum Erfolg zu führen.